Jobcenter & Sozialamt
Pflegebedürftige Personen, die auf Hartz4 / ALG2 oder Grundsicherung angewiesen sind, können den Eigenanteil nach Abzug des Krankenkassenzuschusses durch das Grundsicherungsamt bzw. Jobcenter /Agentur für Arbeit) übernehmen lassen. Weiter Auskünfte erteilen die zuständigen Jobcenter und Ansprechpartner bei den Städten und Gemeinden.
Weitere Finanzierungshilfen