Treppenlifte schaffen Mobilität, wenn der eigene Körper nicht (mehr) so will wie man selbst. Gerade Senioren, aber auch jüngere Menschen mit Gehbehinderung, wollen so eigenständig wie möglich bleiben. Wenn die Treppen in den eigenen vier Wänden immer mehr zum schier unüberwindbaren Hindernis wird, ist der Treppenlift die erste Wahl, um die Barrierefreiheit im Treppenhaus zu ermöglichen. Aber worauf muss man beim oder besser VOR dem Treppenlift-Kauf beachten? Wir klären auf.

Treppenlift ist nicht gleich Treppenlift

Zuerst einmal sollte man sich die verschiedenen Treppenlift-Arten genauer ansehen. Während Plattformlifte, Hublifte und Senkrechtlifte für Rollstuhlfahrer geeignet sind, reicht bei geringen körperlichen Beeinträchtigungen häufig häufig ein Sitzlift. Der Treppenlift-Klassiker ist in verschiedenen Ausführungen zu haben und im vergleich mit anderen Bauformen recht preiswert. Wer beim Hinsetzen und Aufstehen Schmerzen in den Gelenken verspürt, sollte sich über einen Stehlift als Alternative Gedanken machen. Bei entsprechenden Modellen lehnt man wie an einem Barhocker und muss die Beine weder komplett anwinkeln noch ganz durchdrücken.

Treppenlifte für gerade und kurvige Treppen

Ist das passende Modell gefunden, stellt sich noch die Frage nach den Führungsschienen – also dem Bauteil, an dem der eigentlich Lift die Treppen hoch und runter fährt. Bei kurvigen Treppenaufgängen müssen diese Schienen maßgefertigt werden. Die Kosten für Kurventreppenlifte liegen deshalb deutlich über denen von Treppenliften für den Innenbereich.

Unterschiedliche Anforderungen an Modelle für außen und innen

Falls der Treppenlift im Außenbereich montiert werden soll, muss dieser spezielle Anforderungen erfüllen. Dazu zählen neben einem wetterfesten / UV-beständigen Oberflächenmaterial auch wasserdichte / verkapselte Schalter sowie ein ebenso wasserdichter Elektromotor mit Akku. Das Fahrgestell der Außentreppenlifte sollte zudem verzinkt sein. Für ein Höchstmaß an Sicherheit bei Regen sorgt außerdem eine rutschfeste Beschichtung der Liftfläche.

Einbau überhaupt machbar?

Die wichtigste Frage lautet: Ist der Einbau überhaupt realisierbar? Damit ein Treppenlift die Treppe als Fluchtweg nicht behindert, hat der Gesetzgeber in den Bauordnungen der Länder und der technischen Baubestimmung DIN 18065 die Mindestbreite für das Maß von Treppen geregelt. In Wohngebäuden mit mehr als zwei Wohneinheiten muss diese mindestens einen Meter betragen. Verfügt das Wohngebäude über zwei oder weniger Wohneinheiten, ist eine Treppenbreite von 80 cm ausreichend. Diese Mindestlaufbreiten dürfen durch den Treppenlift nicht wesentlich unterschritten werden.

Übrigens: Sofern ein Treppenlift medizinisch notwendig ist, kann ein Vermieter seinen Mietern den Einbau einer solchen Mobilitätshilfe nicht untersagen. Die Kosten müssen jedoch von der Mietpartei selber getragen werden.

Händler vergleichen und Garantieoptionen wahrnehmen

Als nächstes empfiehlt sich ein Anbietervergleich, um das beste Angebot für den Wunschtreppenlift samt Einbau zu erhalten. Tipp: Die Anbieter sollten nicht nur den Einbau übernehmen, sondern auch Wartungsverträge und eine optionale Garantie anbieten. Zwar ist dies mit Extrakosten verbunden, sorgt aber dafür, dass keine unvorhergesehenen Belastungen auf einen zukommen. Besonders bei gebrauchten Treppenliften ist ein Wartungsvertrag absolut empfehlenswert.

Treppenlift-Miete als Alternative zum Kauf in Betracht ziehen

Ist man nur kurzzeitig auf einen Treppenlift angewiesen, scheut man zurecht die Anschaffung eines solch teuren Gerätes. Im Einzelfall kann die Treppenlift-Miete eine preiswerte Alternative sein. Wichtig: Einbau, Wartung und Ausbau des Treppenlifters am Ende der Mietlaufzeit sollte in den Gebühren inkludiert sein.

Finanzierungshilfen und Zuschüsse prüfen

Unabhängig vom Modell sind Treppenlifte eine teure Angelegenheit. Preise im 4-stelligen Bereich sind keine Seltenheit. Damit die Anschaffung kein finanzielles Desaster wird, sollte man vor dem Kauf alle möglichen Fördermittel und Zuschüsse beantragen. Bei bestehender Pflegebedürftigkeit (ab Pflegegrad 1) ist die Pflegekasse / Krankenkasse der erste Ansprechpartner. Diese übernimmt einmalig bis zu 4.000 Euro pro Person / Haushalt für barrierefreie Umbauten. Auch eine KfW-Förderung kann in Anspruch genommen werden. Im Falle nachgewiesener Bedürftigkeit sind Sozialamt oder Jobcenter die richtigen Ansprechpartner bezüglich der Übernahme des verbleibenden Eigenanteils.

Spart-Tipp: Der Eigenanteil kann unter Berücksichtigung der zumutbaren Belastung in der Einkommenssteuererklärung steuerlich geltend gemacht werden, sofern der Treppenlift medizinisch notwendig ist. Bis einschließlich Pflegegrad 4 ist hierzu ein ärztlicher Attest beim Finanzamt einzureichen. Auch die Originalrechnungen sollten gut aufbewahrt werden.

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert